Kühle Schulen, sichere Spitäler: GLP fordert Hitzeschutzprogramm für öffentliche Gebäude

Medienmitteilung

Kühle Schulen, sichere Spitäler: GLP fordert Hitzeschutzprogramm für öffentliche Gebäude

Die extreme Hitze dieses Sommers hat es deutlich gemacht: Überhitzte Schulzimmer, kaum gekühlte Patientenzimmer und unzureichend geschützte Räume in Alters- und Pflegeheimen werden zunehmend zum Gesundheitsrisiko. Die GLP Basel-Stadt fordert deshalb vom Regierungsrat eine konkrete Vorlage für ein kantonales Hitzeschutzprogramm für öffentliche Gebäude – insbesondere für Schulen, Spitäler sowie Alters- und Pflegeeinrichtungen. Wo aktive Kühlung notwendig ist, soll sie effizient und möglichst mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Gleichzeitig müssen Bewilligungsverfahren für Solar-, Beschattungs- und Kühlanlagen vereinfacht und beschleunigt werden.


Der Sommer 2026 hat gezeigt, auf welche Temperaturen sich Basel künftig einstellen muss. In Basel/Binningen wurden Ende Juli 39,7 Grad gemessen – der höchste je in der Deutschschweiz registrierte Wert. Längere Hitzeperioden und Tropennächte belasten insbesondere ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen. Im Sommer 2025 wurden schweizweit rund 410 Todesfälle auf Hitze zurückgeführt; rund 84 Prozent davon betrafen Menschen ab 75 Jahren.

Auch für die Kinder und Jugendlichen an den Basler Schulen besteht Handlungsbedarf. In Schulzimmern werden an Hitzetagen Temperaturen von über 30 Grad erreicht. Der Kanton setzt auf Beschattung, Ventilatoren und organisatorische Massnahmen und testet seit diesem Sommer an verschiedenen Schulstandorten das frühmorgendliche Lüften. Diese Massnahmen sind sinnvoll, reichen bei länger andauernden Hitzeperioden aber nicht überall aus.

Schüler:innen, Patient:innen und Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen können sich ihren Aufenthaltsort nicht aussuchen. Der Kanton trägt deshalb für Gebäude in seinem Kompetenzbereich eine besondere Verantwortung.



Die GLP Basel-Stadt fordert deshalb drei konkrete Massnahmen:



1. Verbindliches Hitzeschutzprogramm mit klaren Prioritäten

Der Regierungsrat soll dem Grossen Rat innert Jahresfrist eine Vorlage mit Prioritäten, Zeitplan und Finanzierung für den Hitzeschutz in öffentlichen Gebäuden unterbreiten. Schulen, Spitäler sowie Alters- und Pflegeeinrichtungen sind systematisch auf ihre Hitzebelastung zu untersuchen.

Zuerst sollen passive und energieeffiziente Massnahmen wie Beschattung, Begrünung, Nachtauskühlung und baulicher Sonnenschutz ausgeschöpft werden. Wo diese nicht ausreichen, muss auch eine effiziente aktive Kühlung möglich sein.

Priorität haben Gebäude und Räume, in denen sich besonders schutzbedürftige Menschen aufhalten. Für Schulen braucht es verbindliche Kriterien für zumutbare Raumtemperaturen und an besonders belasteten Standorten ausreichend kühle Unterrichts- und Rückzugsräume.



2. Kühlen mit erneuerbarer Energie – Solarstrom dort produzieren, wo er gebraucht wird

Der zusätzliche Strombedarf für die Kühlung soll möglichst aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden – insbesondere durch Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern und Fassaden der betroffenen Gebäude.

Kühlbedarf und Solarstromproduktion passen besonders gut zusammen: Wenn intensive Sonneneinstrahlung Gebäude aufheizt und der Kühlbedarf steigt, produzieren Solaranlagen gleichzeitig besonders viel Strom. Gesundheitsschutz und Klimaschutz sind deshalb keine Gegensätze, sondern lassen sich sinnvoll miteinander verbinden.

Der Ausbau der Photovoltaik auf kantonseigenen Gebäuden soll deshalb integraler Bestandteil des Hitzeschutzprogramms sein.



3. Bewilligungsverfahren vereinfachen – Gesundheitsschutz stärker gewichten

Solar-, Beschattungs- und effiziente Kühlanlagen dürfen nicht durch unverhältnismässige Verfahren verzögert oder verhindert werden. Die GLP fordert deshalb einfachere Verfahren, verbindliche Fristen und eine stärkere Gewichtung von Gesundheits- und Klimaschutz.

Bei öffentlichen Gebäuden sollen die Stadtbildkommission und die kantonale Denkmalpflege ihre gestalterischen Anforderungen pragmatisch anwenden. Bei Objekten von besonders hohem Schutzwert bleiben besondere Anforderungen gerechtfertigt. Bei allen anderen Gebäuden sollen Gesundheitsschutz, Klimaanpassung und erneuerbare Energie gegenüber rein ästhetischen Einwänden stärker gewichtet werden.

Gleichzeitig sind die gesetzlichen und bewilligungsrechtlichen Voraussetzungen für effiziente Kühlanlagen zu vereinfachen. Die heutige Situation ist widersprüchlich: Kleine mobile Klimageräte sind einfach einsetzbar, aber wenig effizient und in ihrer Kühlwirkung beschränkt. Effizientere fest installierte Lösungen unterliegen dagegen höheren Anforderungen. Regulierung darf nicht dazu führen, dass ausgerechnet die energetisch schlechtere Lösung einfacher umzusetzen ist.


«Der Sommer 2026 ist ein Weckruf. Kinder in überhitzten Schulzimmern und ältere Menschen sowie Patient:innen in ungekühlten Zimmern dürfen wir nicht einfach dem nächsten Hitzesommer überlassen. Wir brauchen einen pragmatischen Hitzeschutz: Zuerst Beschattung, Begrünung und intelligente Lüftung – und dort, wo das nicht reicht, effiziente Kühlung. Den dafür benötigten Strom können wir zu einem guten Teil genau dann auf unseren eigenen Dächern produzieren, wenn wir ihn brauchen. Was wir nicht brauchen, sind unnötige bürokratische Hürden und jahrelange Verfahren, während es in den Gebäuden immer heisser wird», sagt Serge Meyer, Präsident der GLP Basel-Stadt.


Die GLP setzt sich bereits seit längerem für einen besseren Hitzeschutz ein. Grossrätin Sandra Bothe-Wenk fordert nachhaltige Lösungen gegen die zunehmende Hitzebelastung an Basler Schulen. Bereits im Mai 2025 überwies der Grosse Rat ihren Anzug zur Ausarbeitung von Sofortmassnahmen, der diverse Massnahmen bewirkt hat. Im Oktober 2025 überwies der Grosse Rat zudem die GLP-Motion für eine umfassende und nachhaltige Hitzeschutzstrategie an den Basler Schulen. Die Motion verlangt schulhausbezogene bauliche und organisatorische Massnahmen, verbindliche und praxistaugliche Standards sowie eine klare zeitliche Umsetzungsperspektive. Damit hat die GLP bereits im vergangenen Jahr einen verbindlichen politischen Auftrag für den Hitzeschutz an den Schulen erwirkt – lange vor dem aktuellen Hitzesommer. Als konkrete Sofortmassnahme für den Sommer 2026 kam danach das Frühlüften hinzu: Gestützt auf das Budgetpostulat von Sandra Bothe-Wenk für standortspezifische Lüftungskonzepte erprobte der Kanton das frühmorgendliche Lüften an zunächst neun Schulstandorten und weitet es nach den Sommerferien auf sämtliche weiteren Primar- und Sekundarschulhäuser aus.


Dass auch bei den besonders gefährdeten älteren Menschen und Patient:innen Handlungsbedarf besteht, zeigt der 2024 vom Grossen Rat überwiesene Anzug «Schutz von vulnerablen Menschen bei Hitze». In seiner Antwort vom Juni 2026 anerkennt der Regierungsrat die gesundheitlichen Folgen der zunehmenden Hitzebelastung und prüft im Rahmen der Weiterentwicklung der Energievorschriften auch Vereinfachungen für die Komfortkühlung.

Nun braucht es den nächsten Schritt: Statt einzelner Massnahmen für einzelne Gebäudetypen braucht Basel-Stadt ein übergreifendes Hitzeschutzprogramm mit klaren Prioritäten, einem verbindlichen Zeitplan und einer konkreten Investitionsplanung. Die GLP will eine pragmatische und mehrheitsfähige Lösung, die Gesundheitsschutz, Klimaanpassung, erneuerbare Energie und weniger Bürokratie vereint.



Kontakt:

Serge Meyer, Präsident GLP Basel-Stadt

079 688 96 25, serge.meyer@grunliberale.ch