Schriftliche Anfrage Niggi Rechsteiner betreffend wirksamer Hitzeschutz für Patientinnen und Patienten in den öffentlichen Spitälern des Kantons Basel-Stadt

Medienmitteilung

Schriftliche Anfrage Niggi Rechsteiner betreffend wirksamer Hitzeschutz für Patientinnen und Patienten in den öffentlichen Spitälern des Kantons Basel-Stadt

Die Hitzewelle im Juni 2026 war die früheste und intensivste seit Messbeginn im Jahr 1864. In
Basel/Binningen wurde mit 39,0 °C ein neuer Temperaturrekord für die Deutschschweiz gemessen.
Während zwölf aufeinanderfolgender Tage lagen die Höchsttemperaturen bei mindestens 30 °C, weshalb
der Bund für die Region Basel die Hitzewarnstufe 4 («grosse Gefahr») ausrief. Mit der fortschreitenden
Klimaerwärmung werden solche Hitzeperioden häufiger, länger und intensiver auftreten.


Hitze stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Gemäss nationalem Monitoring betreffen über 90 Prozent
der hitzebedingten Todesfälle Menschen über 75 Jahre. Besonders gefährdet sind Spitalpatientinnen und
-patienten, da sie gesundheitlich geschwächt sind oder Medikamente einnehmen, welche die körpereigene
Temperaturregulation beeinträchtigen. Während der diesjährigen Hitzewelle behandelte das
Universitätsspital Basel vermehrt ältere Patientinnen und Patienten, bei denen die hohen Temperaturen den
Krankheitsverlauf wesentlich beeinflussten. Auch die Universitäre Altersmedizin Felix Platter verzeichnete
eine erhöhte Auslastung.


Dennoch ist nur ein kleiner Teil der Patientenzimmer in den öffentlichen Spitälern des Kantons klimatisiert.
Das Universitätsspital Basel setzt in älteren Gebäuden auf Deckenkühlung mit kaltem Wasser sowie auf
Beschattung, Ventilatoren und vereinzelt mobile Klimageräte. Ob damit gesundheitlich unbedenkliche
Raumtemperaturen erreicht werden, ist unklar. Es fehlen Angaben dazu, wie viele Zimmer wirksam gekühlt
werden, wie viele Patientinnen und Patienten in ungekühlten Zimmern untergebracht waren und welche
Temperaturen dort herrschten. Beispiele aus anderen Kantonen zeigen zudem das Risiko einer
Zweiklassenversorgung beim Hitzeschutz. Dieser darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.


Der politische Handlungsbedarf ist breit anerkannt. Mehrere aktuelle Vorstösse befassen sich mit dem
Hitzeschutz in Alters- und Pflegeheimen, für das Gesundheitspersonal sowie im Stadtraum und in
Gebäuden. Die Situation der Patientinnen und Patienten in den öffentlichen Spitälern bleibt jedoch bislang
ausgeklammert. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Anfrage geschlossen werden. Das
Gesundheitsdepartement hat zudem festgehalten, dass angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung
eine Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen für Klimaanlagen «im Sinne des Gesundheitsschutzes
angebracht und sinnvoll» sei.


In diesem Zusammenhang bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat um die Beantwortung der
folgenden Fragen:


1. Wie viele Patientenzimmer bzw. Betten in den öffentlichen Spitälern des Kantons verfügen über eine
aktive Kühlung und wie viele Patientinnen und Patienten waren während der Hitzeperiode vom
Juni/Juli 2026 in Zimmern ohne Kühlung untergebracht?


2. Werden hitzebedingte Komplikationen (z. B. Dehydrierungen, Hitzeschläge oder hitzebedingte
Verschlechterungen bestehender Erkrankungen) in den öffentlichen Spitälern systematisch erfasst
und ausgewertet? Falls ja, werden diese Erkenntnisse veröffentlicht und wie fliessen sie in die
Konzepte des Hitzeschutzes ein?


3. Welche Raumtemperaturen wurden während dieser Hitzeperiode in den Patientenzimmern
gemessen? Besteht ein systematisches Temperaturmonitoring, und falls nein: Wie plant der
Regierungsrat, ein solches mit verbindlichen Ziel- und Grenzwerten einzuführen?


4. Wie präsentiert sich die Situation in den privaten Spitälern und Kliniken auf dem Kantonsgebiet im
Vergleich, und wie wird sichergestellt, dass der Hitzeschutz in allen Spitälern vom gesundheitlichen
Risiko und nicht vom Versicherungsstatus abhängt?


5. Verfügen die öffentlichen Spitäler über verbindliche Hitzeschutzkonzepte oder organisatorische
Hitzeschutzmassnahmen für Patientinnen und Patienten? Falls ja, welche Massnahmen sind darin
vorgesehen, wann wurden diese Konzepte oder Massnahmen letztmals überprüft bzw. aktualisiert
und wie beurteilt der Regierungsrat deren Wirksamkeit zum Schutz vulnerabler Patientengruppen?
Welche Wirkung erzielen die heutigen Massnahmen (Deckenkühlung, Beschattung, Ventilatoren,
mobile Klimageräte, gekühlte Infusionen) tatsächlich, und gewährleisten sie den Schutz vulnerabler
Patientengruppen nachweislich?


6. Welche baulichen und betrieblichen Massnahmen planen die öffentlichen Spitäler und das
Gesundheitsdepartement – mit welchem Zeitplan und welcher Finanzierung –, damit spätestens in
den kommenden Hitzesommern zumindest für vulnerable Patientengruppen ausreichend gekühlte
Räume zur Verfügung stehen?


7. Bezieht die vom Gesundheitsdepartement in Aussicht gestellte Überprüfung der
Bewilligungsvoraussetzungen für Klimaanlagen die Patientenzimmer der öffentlichen Spitäler
ausdrücklich ein und bis wann liegen Ergebnisse vor? Inwieweit kann der Einsatz von Kühlung dabei
an die Nutzung erneuerbarer Energien gekoppelt werden?


8. Wie plant der Regierungsrat, den kantonalen Hitzemassnahmenplan um verbindliche,
spitalspezifische Vorgaben zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu ergänzen?


Niggi Rechsteiner

 

NIR Schriftliche Anfrage Niggi Rechsteiner betreffend wirksamer Hitzeschutz für Patientinnen und Patienten in den öffentlichen Spitälern des Kantons Basel-Stadt