Rettungskräfte leisten unter hohem Zeitdruck unverzichtbare Arbeit zum Schutz der Bevölkerung. Sie
müssen ihre Aufgaben auch in unübersichtlichen Situationen, im Umfeld von Grossveranstaltungen und
gegenüber aufgebrachten oder unter dem Einfluss von Alkohol beziehungsweise anderen Substanzen
stehenden Personen erfüllen können. Angriffe und Behinderungen gefährden deshalb nicht nur die
Einsatzkräfte selbst, sondern auch Patientinnen und Patienten, deren Versorgung dadurch erschwert oder
verzögert werden kann.
Am Wochenende vom 15. und 16. August 2026 kam es in Basel gemäss Medienberichten zu einem
besonders besorgniserregenden Vorfall: Eine Sanitätsequipe musste sich in ihrem Ambulanzfahrzeug in
Sicherheit bringen, nachdem sie von einer Gruppe bedrängt worden war und Personen gegen das Fahrzeug
geschlagen hatten. Der Vorfall ereignete sich an einem einsatzreichen Wochenende mit mehreren
Grossveranstaltungen.
Dieses Ereignis wirft die Frage auf, wie häufig Mitarbeitende der Sanität, der Feuerwehr und weiterer
Rettungsorganisationen im Kanton Basel-Stadt während ihrer Einsätze beschimpft, bedroht, tätlich
angegriffen oder bei ihrer Arbeit behindert werden. Dabei interessiert insbesondere, ob solche Vorfälle
zugenommen haben, wie sie erfasst werden und ob die bestehenden Schutz- und Nachsorgemassnahmen
ausreichen.
Vor diesem Hintergrund bittet der Unterzeichnende den Regierungsrat im Hinblick auf eine rasche
Verbesserung der Situation um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Beschimpfungen, Bedrohungen, tätliche Angriffe gegen Mitarbeitende, Behinderungen von
Einsätzen und Sachbeschädigungen gegenüber der Sanität, der Feuerwehr und weiterer kantonaler
Rettungsorganisationen wurden in den vergangenen fünf Jahren erfasst? Der Regierungsrat wird
gebeten, die Zahlen – soweit vorhanden und mit vertretbarem Aufwand möglich – nach Jahr,
betroffener Organisation und Art des Vorfalls auszuweisen.
2. Nach welchen Kriterien und in welchen Systemen werden solche Vorfälle erfasst? Besteht für die
betroffenen Mitarbeitenden eine einheitliche Meldepflicht oder Meldeempfehlung?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Vollständigkeit der vorhandenen Daten? Gibt es Hinweise darauf,
dass insbesondere Beschimpfungen, Drohungen und weniger schwere tätliche Übergriffe nicht
durchgehend gemeldet werden?
4. In wie vielen der erfassten Fälle wurden die Kantonspolizei oder die Staatsanwaltschaft beigezogen
beziehungsweise Strafanzeigen erstattet? Welche Angaben liegen – soweit statistisch verfügbar –
zum Ausgang der entsprechenden Strafverfahren vor?
5. Wie häufig führten solche Vorfälle zu einer Verzögerung oder einem Abbruch der Hilfeleistung, zu
einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten, zu einer Beschädigung von Einsatzmitteln oder zu
Arbeitsausfällen bei den betroffenen Mitarbeitenden?
6. Welche Schutzmassnahmen bestehen gegenwärtig, insbesondere in den Bereichen Ausbildung und
Deeskalation, Alarmierung und Kommunikation, persönliche Schutzausrüstung, Sicherung der
Einsatzfahrzeuge sowie Polizeibegleitung bei erkennbaren Risikolagen?
7. Nach welchen Kriterien wird bei Einsätzen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eine Polizeibegleitung
angeordnet? Wie ist die Zusammenarbeit zwischen den Rettungsorganisationen, der
Einsatzleitzentrale und der Kantonspolizei in solchen Situationen geregelt?
8. Welche medizinischen, psychologischen und rechtlichen Nachsorgeangebote stehen betroffenen
Mitarbeitenden zur Verfügung? Wie häufig wurden diese Angebote in den vergangenen fünf Jahren
in Anspruch genommen?
9. Werden die gemeldeten Vorfälle regelmässig und organisationsübergreifend ausgewertet? Falls ja,
welche Entwicklungen und welcher Handlungsbedarf wurden dabei festgestellt?
10. Erachtet der Regierungsrat die bestehenden Schutz-, Melde- und Nachsorgekonzepte als
ausreichend? Prüft bzw. entwickelt er insbesondere
a) die Einführung oder Weiterentwicklung eines einheitlichen Meldesystems,
b) eine regelmässige Berichterstattung über Übergriffe auf Rettungskräfte,
c) zusätzliche Aus- und Weiterbildungsmassnahmen,
d) technische oder organisatorische Verbesserungen zum Schutz der Einsatzkräfte sowie
e) Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen gegenüber der Bevölkerung?
Niggi Rechsteiner