Schriftliche Anfrage Claudia Baumgartner betreffend «weitere Zahlungen des Kantons Basel-Stadt in den nationalen Solidaritäts-fonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremd-platzierungen vor 1981»

Medienmitteilung

Schriftliche Anfrage Claudia Baumgartner betreffend «weitere Zahlungen des Kantons Basel-Stadt in den nationalen Solidaritäts-fonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremd-platzierungen vor 1981»

Gemäss Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und
Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG, SR 211.223.13; in Kraft seit 1. April 2017) erhalten Opfer von
fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen aus dem nationalen Fonds auf
bewilligtes Gesuch hin einen Solidaritätsbeitrag von jeweils CHF 25’000. Dieser nationale Fonds wurde
ursprünglich geäufnet mit CHF 300 Mio. und primär durch den Bund finanziert. Die Kantone können
freiwillige Zuwendungen in den Fonds leisten; gemäss entsprechender Botschaft (BBl 2016 101)
erachtet der Bund eine Beteiligung der Kantone im Umfang eines Drittels (also von ursprünglich total
CHF 100 Mio.) als angemessen. Der Kanton Basel-Stadt hat sich 2019 – ausgehend von 240 bis am
23. Oktober 2018 eingereichten Gesuchen von Personen mit Wohnsitz im Kanton – mit CHF 2 Mio.
(also mit dem vom Bund erwarteten Drittel) am nationalen Fonds beteiligt.


Ursprünglich galt für die Einreichung von entsprechenden Gesuchen eine Frist bis zum 31 März 2018.
Da diese Frist als unbefriedigend erachtet wurde, wurde sie per 1. November 2020 aufgehoben, d.h.
Betroffene können nun zeitlich uneingeschränkt ein entsprechendes Gesuch stellen.


Seit Inkrafttreten des AFZFG wurden bis Ende 2025 schweizweit total 11’949 Gesuche eingereicht;
davon betrafen 402 Gesuche Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt . 162 Gesuche aus dem
Kanton Basel-Stadt konnten also in der Zahlung des Kantons Basel-Stadt in den nationalen
Solidaritätsfonds im Jahr 2019 aus zeitlichen Gründen noch nicht berücksichtigt werden.


Vor diesem Hintergrund und im Nachgang zu meiner Schriftlichen Anfrage betreffend einen kantonalen
Solidaritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor
1981 (Geschäft Nr. 25.5467) bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Hat sich der Kanton Basel-Stadt auch hinsichtlich der weiteren bis Ende 2025 eingereichten
162 Gesuche von Personen mit Wohnsitz in unserem Kanton freiwillig mit einem Drittel am nationalen Solidaritätsfonds beteiligt (d.h. konkret mit CHF 1,35 Mio.)? Falls nicht: weshalb nicht?


2. Wird sich der Kanton Basel-Stadt auch hinsichtlich allfälliger weiterer Gesuche ab 2026 entspre-
chend beteiligen? Falls nicht: weshalb nicht?


Claudia Baumgartner

 

CLB Schriftliche Anfrage Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor 1981

CLB Schriftliche Anfrage Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor 1981 – Stellungnahme des Regierungsrats