Mit der Einführung persönlicher eduBS-Books ab der 5. Primarklasse wurde die digitale Ausstattung der
Schülerinnen und Schüler im Kanton Basel-Stadt wesentlich ausgebaut. Die technisch zentral durch die
kantonale Schul-IT administrierten und konfigurierten Geräte werden für schulische Zwecke auch nach Hause
mitgegeben und sind damit nicht nur Unterrichts-, sondern auch Alltagsinstrumente geworden.
Wie ein Bericht von Bajour 1) im September 2024 aufgezeigt hat, bringt die Nutzung der Geräte ausserhalb der
Unterrichtszeiten zusätzliche Herausforderungen für Erziehungsberechtigte mit sich. Die Möglichkeit, die eduBS-
Books für die Erledigung der Hausaufgaben nach Hause zu nehmen, führt für Eltern nicht nur zu technischen
Fragen – z.B. Anpassungen von WLAN-Einstellungen zu Hause. Sie führt in vielen Familien zu neuen
Aushandlungsprozessen, selbst dort, wo der Umgang mit privaten digitalen Geräten bereits geregelt worden ist.
Zugleich haben Eltern keinen Einfluss darauf, ob das Gerät für schulische Aufgaben nach Hause genommen
wird, da dessen Einsatz im Unterricht im Verantwortungsbereich der Schule liegt.
Der Regierungsrat hat 2024 das Nutzungsverhalten 2) der Schülerinnen und Schüler analysiert und in der Folge
technische Massnahmen im schulischen Kontext eingeführt. Gleichzeitig ist bekannt, dass digitale Geräte selbst
im Unterricht teilweise für nicht unterrichtsbezogene Inhalte genutzt werden.
Wenn bereits im regulierten schulischen Rahmen entsprechende Nutzungsmuster auftreten, ist davon auszugehen, dass die Geräte auch ausserhalb der Schule nicht ausschliesslich schulisch genutzt werden.
Es stellt sich deshalb grundsätzliche die Frage nach altersgerechten Rahmenbedingungen. Schülerinnen und
Schüler befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der ausreichender Schlaf wesentlich ist. Es ist nicht davon
auszugehen, dass schulische Aufgaben in den späten Abend- oder Nachtstunden zu erledigen sind.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachlich gerechtfertigt zu prüfen, ob schulisch abgegebene Geräte während
definierter Nachtstunden technisch gar nicht nutzbar sein sollten.
Aus der Elternschaft wird berichtet, dass fehlende zeitliche oder technische Einschränkungen zu erheblichem
Kontrollaufwand führen. Eltern sehen sich gezwungen, Geräte wegzulegen und/oder deren Nutzung aktiv zu
unterbinden, um eine exzessive Nutzung, etwa den Zugriff auf nicht unterrichtsrelevante Plattformen zu
verhindern. Dadurch entsteht zusätzlicher familiärer Druck rund um ein Gerät, das von der Schule eigentlich für
die Erledigung der Hausaufgaben gedacht ist.
In einzelnen Gemeinden in Baselland, unter anderem in Allschwil und Liestal, wurden bei vergleichbaren Geräten
entsprechende stufengerecht differenzierte Nachtsperren eingerichtet. Eine technische Nachtsperrung könnte, je
nach damit verbundenem Aufwand, sowohl bei bereits im Einsatz stehenden als auch bei künftig neu
abgegebenen eduBS-Books eingerichtet werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt zu klären, ob eine solche Regelung auch im Kanton Basel-Stadt
eingeführt werden kann.
Die Anzugsstellenden ersuchen den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, per wann eine stufengerechte
technische Nachtsperrung bei den eduBS-Books eingeführt werden kann und ob diese sowohl bei bereits im
Einsatz stehenden als auch bei künftig neu abgegebenen Geräten umgesetzt werden kann.
Brigitte Gysin, Sandra Bothe
SAB Gysin Anzug betreffend Einführung einer stufengerechten Nachtsperrung bei eduBS-Books
1 ) https://bajour.ch/a/laptops-an-basler-schulen
2 ) https://www.bs.ch/medienmitteilungen/ed/2024-ergebnisse-zu-nutzungsverhalten-der-schuelerinnen-und-schueler-des-persoenlichen-edubs-books