Anzug betreffend direkt in die Berufsbildung, Übergänge gezielt stärken

Medienmitteilung

Anzug betreffend direkt in die Berufsbildung, Übergänge gezielt stärken

Basel-Stadt verfügt über ein breites Lehrstellenangebot. Gleichzeitig gelingt vielen Jugendlichen der direkte
Übergang von der obligatorischen Schule in die berufliche Grundbildung nicht. Im Leistungszug mit allgemeinen
Anforderungen (A-Zug) zeigt sich folgendes Bild: Im Schuljahr 2024/25 traten 40 Prozent direkt in eine berufliche
Grundbildung ein, während 49 Prozent ein Brückenangebot besuchten.1)

Brückenangebote erfüllen eine wichtige und notwendige Funktion für Jugendliche, die zusätzliche schulische,
sprachliche oder persönliche Unterstützung benötigen oder noch nicht bereit für den Einstieg in eine berufliche
Grundbildung sind. Für einen Teil der Jugendlichen könnte hingegen eine zweijährige Ausbildung mit
Eidgenössischem Berufsattest (EBA) ein geeigneter direkter Einstieg in die Berufsbildung sein. Für EBA-
Lernende ist bei Bedarf eine fachkundige individuelle Begleitung bundesrechtlich vorgesehen; nach erfolgreichem
Abschluss besteht zudem die Möglichkeit, eine Ausbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
anzuschliessen.

Der Masterplan Berufsbildung 2) setzt bei diesen Herausforderungen bereits an. Er verfolgt unter anderem das Ziel, direkte Übergänge von der Volksschule in die Berufsbildung zu stärken, EBA-Lehrstellen auszubauen und den Übergang von einer EBA- in eine EFZ-Ausbildung gezielt zu begleiten. Auch der im Juni 2026 publizierte
Schlussbericht der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) zur Lehrstellensituation und Steuerung
der Berufsbildung in Basel-Stadt 3) zeigt Entwicklungspotenzial bei den direkten Übergängen in die Berufsbildung
und formuliert dazu konkrete Handlungsfelder.

Dabei stellt sich die Frage, wie der vorgesehene Ausbau der EBA-Lehrstellen gezielt auf jene Jugendlichen
ausgerichtet werden kann, für die eine EBA einen geeigneten direkten Einstieg in die Berufsbildung darstellen
könnte, und wie insbesondere kleinere Betriebe dabei unterstützt und entlastet werden können.
Es geht deshalb nicht darum, die im Masterplan bereits vorgesehenen Massnahmen nochmals einzufordern. Im
Zentrum steht vielmehr, ob vor der Zuweisung in ein Brückenangebot die Möglichkeiten einer direkten
Anschlusslösung konsequent ausgeschöpft werden und wie die bestehenden Ansätze dafür gezielt genutzt und,
wo erforderlich, weiterentwickelt werden können.

Dabei ist auch zu betrachten, wie Jugendliche einem Brückenangebot zugewiesen werden. In Basel-Stadt erfolgt
die Zuweisung im Regelverfahren bis zum 31. März grundsätzlich durch die zuständige Lehrperson mit
Unterstützung der Einschätzungskonferenz. Für Zuweisungen ausserhalb des Regelverfahrens ab 1. April ist die
Triagestelle von Gap (Case Management Berufsbildung) zuständig. Andere Kantone gehen bei der Zuweisung
teilweise anders vor. Zu prüfen ist deshalb auch, welche Erkenntnisse aus diesen Verfahren für Basel-Stadt
genutzt werden können.
Ziel des Anzugs ist nicht, notwendige Brückenangebote abzubauen oder den Zugang zu erschweren. Sie sollen
jenen Jugendlichen zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Jugendliche hingegen, die bereit für eine berufliche
Grundbildung sind, sollen möglichst direkt in eine passende EBA- oder EFZ-Ausbildung einsteigen können.

Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. wie vor der Zuweisung in ein Brückenangebot die Möglichkeiten eines direkten Einstiegs in eine EBA- oder
    EFZ-Ausbildung konsequenter ausgeschöpft werden können, welche Elemente aus den Verfahren
    anderer Kantone, insbesondere Basel-Landschaft, dazu beitragen und wie sie in Basel-Stadt umgesetzt
    werden können
  2. wie der Ausbau von EBA-Lehrstellen unter Einbezug der Möglichkeiten des gemeinsamen
    Berufsbildungsraums beider Basel gezielt auf zusätzliche direkte Einstiege in die Berufsbildung
    ausgerichtet werden kann, insbesondere durch bedarfsgerechte Lehrstellenangebote in geeigneten
    Berufsfeldern, die Gewinnung und Unterstützung kleinerer Betriebe, unter anderem durch
    Ausbildungsverbünde, sowie gute Anschlussmöglichkeiten an eine EFZ-Ausbildung
  3. in welchem zeitlichen Rahmen die als geeignet erachteten Massnahmen umgesetzt werden können und
    wie deren Wirkung auf die direkten Übergänge in die Berufsbildung überprüft werden kann.


Sandra Bothe, Brigitte Gysin, Heidi Mück, Jenny Schweizer, Mahir Kabakci, Michela Seggiani,
Zaira Esposito, Sasha Mazzotti, Catherine Alioth, Laurin Hoppler, David Jenny, Joël Thüring

1) Kanton Basel-Stadt, Erziehungsdepartement: Lehrstellenbericht 2025: https://www.bs.ch/publikationen/lehrstellenbericht-2025
2) Kanton Basel-Stadt, Erziehungsdepartement: Masterplan Berufsbildung, 2025: https://www.bs.ch/publikationen/masterplan-berufsbildung
3) Lehrstellensituation und Steuerung der Berufsbildung: Strategische Impulse für Basel-Stadt. Schlussbericht, Eidgenössische Hochschule für
Berufsbildung EHB 2026: https://www.ehb.swiss/forschung/projekte/lehrstellensituation-und-steuerung-der-berufsbildung-strategische-impulse-fuer